Bildergalerie
Der Deutsche Jagdterrier - ein vielseitig einsetzbarer, kleiner Jagdgebrauchshund für die Arbeit vor und nach dem Schuss:
1. zum Stöbern auf alle Wildarten, insbesondere Schwarzwild
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2. für die Wasserarbeit (Stöbern im Schilf und Bringen des Wildes)
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3. für das Apportieren kleinen Wildes (wie Kaninchen, Fasan, Taube u. A.)
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4. Schweißarbeit mit Riemenarbeit, Hetze u. Stellen
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5. für die Bauarbeit
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6. als täglicher Jagdbegleiter auf Ansitz und Pirsch
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7. Der Deutsche Jagdterrier, gerne auch als kinderliebes und angenehmes Familienmitglied!
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8. Der Deutsche Jagdterrier, führig und dressurfähig, sozialverträglich und kinderlieb.
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Weitere Impressionen
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Rassestandard
19.03.2015 / DE |
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FCI-Standard Nr. 103 |
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Deutscher Jagdterrier |
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Ursprung: | Deutschland |
Datum der Publikation des gültigen offiziellen Standards: |
26.05.2015 |
Verwendung: | Vielseitig einsetzbarer Jagdgebrauchshund, besonders für die Baujagd und als Stöberhund |
Klassifikation: | Gruppe 3; Terrier Sektion 1: hochläufige Terrier mit Arbeitsprüfung |
kurzer |
Nach dem ersten Weltkrieg trennten sich einige aktive Jäger von dem zahlenmäßig starken Foxterrier-Club, um eine Zucht aufzubauen, die sich ausschließlich an der jagdlichen Leistung orientieren sollte. So beschlossen die erfahrenen Jagdkynologen Rudolf Frieß, Walter Zangenberg und Carl-Erich Grünewald einen schwarz-roten Jagdhund für die Arbeit unter der Erde zu züchten. Ihren Bestrebungen kam ein Zufall zu Hilfe. Zoodirektor Lutz Heck/Hagenbeck schenkte Walter Zangenberg vier schwarz-rote Terrier, die aus rein gezüchteten Foxterrierstämmen stammen sollten. Mit diesen Hunden wurde die Zucht des Deutschen Jagdterriers begründet. Zu der Zeit stieß Dr. Herbert Lackner zu den Begründern der Rasse. Gemeinsam gelang es durch geschicktes Einkreuzen des altenglischen rauhaarigen Urterriers sowie des Welsh Terriers nach jahrelangen intensiven Zuchtbemühungen das Erscheinungsbild dieser Rasse zu festigen. Gleichzeitig legte man großen Wert darauf, einen vielseitig veranlagten, harten, spurlauten und wasserfreudigen Hund mit ausgesprochenem Jagdinstinkt und bester Abrichtefähigkeit zu züchten. 1926 wurde der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. gegründet. Nach wie vor legen die Züchter des Deutschen Jagd-terriers allergrößten Wert auf jagdliche Brauchbarkeit, Wesensfestigkeit, Mut und Schneid dieses Jagdhundes |
Allgemeines Erscheinungsbild: | Kleiner, allgemein schwarzroter, kompakter, gut proportionierter Jagdgebrauchshund. |
Wichtige Proportionen: | |
Verhältnis Brustumfang / Widerristhöhe: | Der Brustumfang ist 10 bis 12 cm größer als die Widerristhöhe |
Länge des Körpers/ Widerristhöhe: | Körper geringfügig länger als die Höhe am Widerrist |
Tiefe der Brust /Widerristhöhe: | Ca. 55 - 60 % der Widerristhöhe |
Verhalten / Charakter / Wesen: | Mutig und hart, arbeitsfreudig und ausdauernd, vital und temperamentvoll, zuverlässig, umgänglich und führig, weder scheu noch aggressiv. |
Kopf: | |
Oberkopf: | Schädel flach und zwischen den Ohren breit. Zwischen den Augen schmaler. |
Schädel: | Gestreckt, etwas keilförmig, nicht spitz, Fang etwas kürzer als der Schädel vom Hinterhauptstachel bis zum Stirnabsatz |
Stopp: | Gering ausgebildet |
Gesichtsschädel: | |
Nasenschwamm: | Dem Fang entsprechend soll er weder zu schmal noch zu klein sein, nicht gespalten, stets schwarz, bei brauner Hauptfarbe der Behaarung auch braun. |
Fang: | Kräftig, ausgeprägte Backen, tiefer Unterkiefer, stark ausgeprägtes Kinn |
Lefzen: | Straff anliegend und gut pigmentiert |
Kiefer / Zähne: | Große Zähne. Kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmäßigen und vollständigen Scherengebiß, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die Untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Mit 42 Zähnen gemäß der Zahnformel. |
Augen: | Dunkel, klein, oval, tiefliegend, gut anliegende Lider, entschlossener Ausdruck. |
Ohren: | Leicht anliegendes Kippohr, hoch angesetzt, nicht ausgesprochen klein, V-förmig. |
Hals: | Kräftig, nicht zu lang, etwas aufgesetzt mit stärkerem Übergang zur Schulter |
Körper: | |
Obere Profillinie: | Gerade |
Widerrist: | Ausgeprägt |
Rücken: | Stark, gerade, nicht zu kurz. Lendenpartie kräftig bemuskelt |
Kruppe: | Kräftig bemuskelt, flach. |
Brust: | Tief, gut gewölbte Rippen, nicht zu breit, langes Brustbein mit gut zurückreichenden Rippen |
Untere Profillinie und Bauch: |
Verläuft in einem eleganten Bogen nach hinten, kurze straffe Flanken, leicht aufgezogener Bauch |
Rute: | Gut an langer Kruppe angesetzt, um zirka 1/3 gekürzt. Kann eher etwas weniger angehoben als steil aufgerichtet getragen werden, darf sich nicht über den Rücken neigen. (In Ländern, in denen der Gesetzgeber ein Rutenkupier- verbot erlassen hat, kann die Rute naturbelassen bleiben. Sie sollte waagrecht bzw. leicht säbelförmig getragen werden.) |
Gliedmassen: | Die Läufe von vorne betrachtet gerade und parallel, von der Seite betrachtet gut unter dem Körper stehend. Der Abstand vom Boden bis zu den Ellenbogen ist etwa gleich dem von den Ellenbogen bis zum Widerrist. |
Vorderhand: | |
Allgemeines: | |
Schulter: | Gut schräg und nach hinten liegendes langes Schulterblatt, kräftig bemuskelt. Gute Winkelung von Schulterblatt und Oberarm. |
Oberarm: | Möglichst lang, gut und trocken bemuskelt |
Ellenbogen: | Am Körper anliegend, weder einwärts noch auswärts gedreht. Gute Winkelung von Oberarm und Unterarm. |
Unterarm: | Trocken und senkrecht stehend, kräftige Knochen. |
Vorderfußwurzel- gelenk: |
Kräftig |
Vordermittelfuß: | Leicht nach vorne gerichtet, Knochen eher kräftig als fein. |
Vorderpfoten: | Oft breiter als Hinterpfoten mit gut geschlossenen Zehen und genügend dicken derben widerstandsfähigen und gut pigmentierten Ballen. Sie fußen parallel, im Stand und in der Bewegung weder ein- noch auswärts gerichtet. |
Hinterhand: | |
Allgemeines: | Von hinten betrachtet gerade und parallel. Gute Winkelungen von Ober- und Unterschenkel sowie von Unterschenkel und Hintermittelfuß. Kräftige Knochen. |
Oberschenkel: | Lang, breit und muskulös |
Knie: | Kräftig, mit guter Winkelung von Ober- und Unterschenkel |
Unterschenkel: | Lang, muskulös und sehnig |
Sprunggelenk: | Tiefstehend und kräftig |
Hintermittelfuß: | Kurz, senkrecht stehend |
Hinterpfoten: | Ovalrund mit gut geschlossenen Zehen und genügend dicken, derben, widerstandsfähigen und gut pigmentierten Ballen. Sie fußen parallel im Stand und in der Bewegung, weder ein- noch auswärts gerichtet. |
Gangwerk: | Raumgreifend, guter Vortritt und guter Schub, flüssig, in Vorder- und Hinterhand gerade und parallel, nicht stelzend. |
Haut: | Dick, straff, anliegend ohne Faltenbildung |
Haarkleid: | |
Haar: | Schlichtes, dichtes, hartes Rauhaar oder derbes Glatthaar. |
Farbe: | Die Farbe ist schwarz, dunkelbraun oder schwarzgrau meliert mit rotgelben, scharf abgegrenzten sauberen Abzeichen an Augenbrauen, Fang und Brust, Läufen und Waidloch (After). Helle und dunkle Maske gleichermaßen erlaubt; kleine weiße Abzeichen an Brust und Zehen werden toleriert. |
Größe und Gewicht: | |
Widerristhöhe: |
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Gewicht: |
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Fehler: | Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten ist als Fehler anzusehen, dessen Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen. |
Schwere Fehler: |
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Disqualifizierende Fehler: |
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N.B.: |
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Die letzten Änderungen sind in Fettschrift geschrieben. |
Satzung des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT)
Hier können Sie die Satzung des IV-DJT als PDF-Datei herunterladen:
Satzung des Internationalen Verbandes
für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT)
gültig ab 17.08.2018
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen ,,Internationaler Verband für Deutsche Jagdterrier, gegründet 1993“,abgekürzt: „IV-DJT“.
- Er hat seinen Sitz bei der Geschäftsstelle, die sich immer am Sitz des Präsidenten befindet.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der IV-DJT ist der Zusammenschluss von Vereinen für Deutsche Jagdterrier.
Er dient der Förderung und Fortentwicklung dieser Rasse, insbesondere im Prüfungs- und Zuchtwesen. - Die Mitgliedsvereine verpflichten sich durch konsequente Auslese auf jagdliche Leistung die Vielseitigkeit und Führigkeit dieser Rasse zu erhalten bzw. weiter
zu entwickeln. (Präambel der Vereinbarung über die Gründung des IV-DJT in Rust / Neusiedlersee 1993) - Wesentliche Ziele und Aufgaben des Verbandes sind weiter:die Gewährleistung und Optimierung von Zucht, Ausbildung, Führung und Prüfung unter Beachtung des Einsatzes im praktischem Jagdbetrieb
- die Entwicklung möglichst gleicher Grundsätze
- die Unterstützung der Entwicklung des Transfers von:
- für die EDV aufbereiteten Daten- Fachwissen und Erfahrungen
- Richtern zu Veranstaltungen
- Informationen bezüglich organisatorischer Angelegenheiten
- Informationen bezüglich der Mitwirkung der Mitgliedsvereine
in ihren nationalen kynologischen Verbänden
- die Organisation und Durchführung international ausgeschriebener Veranstaltungen
- die Durchführung problemorientierter Arbeitstagungen in Verbindung mit einem Ergebnisvergleich der Bemühungen der Mitgliedsvereine bei der Züchtung, Einarbeitung und Prüfung des Deutschen Jagdterriers
- die Gewährleistung des Rassestandards gemäß des, bei der FCI durch das Mutterland hinterlegten Rassestandards
- die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Fortentwicklung
der Rasse.
§ 3 Mitgliedschaft
- Dem IV-DJT können und sollen alle für das jeweilige Land zuständigen Vereine für Deutsche Jagdterrier beitreten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eintrag im nationalen Vereinsregister oder anderweitiger, glaubhafter Nachweis der Eigenständigkeit und sachlichen Selbständigkeit,
- die Mitgliedschaft in der FCI,
- die Hinterlegung einer Ordnung für jagdliche Leistungsprüfungen,
- die Hinterlegung einer Zuchtordnung auf der Basis des FCI-Rassestandards,
- die Hinterlegung statistischer Erhebungen über die wichtigsten Daten des Vereins,
- zu a. und b. sind in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.
- Die vorgenannten Unterlagen sind, mit einem Aufnahmeantrag, beim Präsidenten des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier einzureichen.
- Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium des IV-DJT.
- Vereine, die die vorgenannten Bedingungen noch nicht erfüllen, können im Rahmen einer Übergangsfrist, welche in der Regel maximal fünf (5) Jahre beträgt, an der Arbeit des IV-DJT mit Gästestatus ohne Sitz- und Stimmrecht teilnehmen.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft kann erfolgen durch:
- schriftliche Erklärung des Austritts per Einschreiben unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr zum Jahresende
- Streichung der Mitgliedschaft durch Beschluss des Präsidiums im Falle wiederholter Satzungsverstöße oder wenn, trotz erfolgter Mahnung kein Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde.
§ 4 Ehrungen
Der Internationale Verband für Deutsche Jagdterrier kann Personen, die sich um das Wohl der Rasse und des Verbandes besondere Verdienste erworben haben, auf Antrag des Präsidiums des IV-DJT oder des Vorstandes eines Mitgliedsvereins mit Ehrungen würdigen.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
- Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
- Für die Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag erhoben.
- Die Höhe wird bestimmt durch die bereinigte Mitgliederzahl eines jeden Mitgliedsvereins zum 31.12. des Vorjahres und die Beitragshöhe pro Mitglied, welche auf Vorschlag des Präsidiums durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
- Der Beitrag ist jährlich bis spätestens Ende Februar auf das Konto des IV-DJT zu überweisen.
- Die bereinigte Mitgliederzahl zum 31.12. des Vorjahres ist jeweils zum 31.01. des Kalenderjahres durch die Mitgliedsvereine an den Sekretär des IV-DJT
zu melden. - Auf begründeten Antrag, kann durch Präsidiumsbeschluss einzelnen Mitgliedsvereinen eine befristete Beitragsermäßigung gewährt werden.
§ 6 Präsidium
- Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den Obleuten für das Prüfungs- und Zuchtwesen, dem Generalsekretär sowie den Vorsitzenden der Mitgliedsvereine bzw. deren Vertretern. Es ist von der Mitgliederversammlung bevollmächtigt, die laufenden Geschäfte des Verbandes zu führen, Aufnahmeanträge entgegenzunehmen, zu prüfen und darüber zu beschließen sowie sonstige Beschlüsse zu fassen, soweit sie nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren herbeigeführt werden.
- Die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine gehören dem Präsidium von Amts wegen an. Der Präsident, der Vizepräsident, die Obleute für das Prüfungs- und Zuchtwesen einschließlich deren Vertreter, sowie 2 Kassenprüfer einschließlich Vertretern werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für drei (3) Jahre gewählt.
- Vereine für Deutsche Jagdterrier gemäß § 3 (4) mit Gästestatus können in der Person ihres Vorsitzenden mit beratender Stimme an den Präsidiumssitzungen teilnehmen. Ihnen wird ein Vorschlagsrecht zu allen fachlichen Fragen eingeräumt, ohne dass sich das Präsidium an diese Vorschläge gebunden fühlen muss.
- Das Präsidium beruft einen Generalsekretär, dem unter Anderem die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Protokollierung sowie die Beschlussregistratur obliegen.
- In dringenden Fällen ist das Präsidium befugt, Entscheidungen zu treffen, die der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. In diesen Fällen ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung auf der, dieser Entscheidung folgenden Versammlung zu beantragen.
§ 7 Mitgliederversammlungen
- Mitgliederversammlungen müssen mindestens alle drei (3) Jahre als ordentliche Delegiertenversammlung auf Einladung des Präsidenten durchgeführt werden. Die Einladung soll, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, mindestens acht (8) Wochen vorher erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung setzt sich aus gewählten oder entsandten Delegierten der Mitgliedsvereine zusammen. Jeder Mitgliedsverein stellt pro angefangene 600 Mitglieder zwei (2) Delegierte. Grundlage für den Delegiertenschlüssel ist, gemäß § 5 (3) ermittelte und gemäß § 5 (5) gemeldete, bereinigte Mitgliederzahl zum 31.12. des Vorjahres.
- Die Mitglieder des Präsidiums sind kraft Amtes Delegierte ihrer Mitgliedsvereine.
- Vereine für Deutsche Jagdterrier gemäß § 3 (4) mit Gästestatus können in der Person ihres Vorsitzenden mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Ihnen wird ein Vorschlagsrecht zu allen fachlichen Fragen eingeräumt.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung durch den Vizepräsidenten, geleitet.
- Die Mitgliederversammlung beschließt unter Nichtbeachtung von Stimmenthaltungen mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
- Der Mitgliederversammlung ist es vorbehalten, allein zu beschließen über:
- die Satzung des Verbandes, deren Änderung bzw. Ergänzung
- die Prüfungsordnung, deren Änderung bzw. Ergänzung
- die Wahl:
- des Präsidenten
- des Vizepräsidenten
- des Obmannes für das Prüfungswesen
- des Obmannes für das Zuchtwesen
- der stellvertretenden Obleute für das Prüfungs- und Zuchtwesen
- von 2 Kassenprüfern einschließlich Stellvertreter
- die Festsetzung des Jahresmitgliedsbeitrages
- die Auflösung des Verbandes.
- Beschlüsse zu a.) und d.) bedürfen einer 2/3-Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Delegierten. Ansonsten genügt einfache Stimmenmehrheit. Personenwahlen sind geheim durchzuführen, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Im Falle der Auflösung des IV-DJT fällt das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen anteilig, entsprechend der Mitgliederzahl, den Mitgliedsvereinen zu.
Beschlossen | am 01.03.1997 in München ![]() |
Geändert | am 05.04.2003 in München ![]() |
Geändert | am 21.08.2009 in Liebnitz/Thaya ![]() |
Geändert | am 24.08.2012 in Skara ![]() |
Geändert | am 17.08.2018 in Ebersberg ![]() |
Zweck des Verbandes
Der Internationale Verband für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT) ist der Zusammenschluss nationaler Vereine für Deutsche Jagdterrier.
Er wurde am 11. Juni 1993 in Rust am Neusiedlersee/Österreich gegründet.
Er dient der Förderung und Fortentwicklung dieser Rasse, insbesondere im Prüfungs- und Zuchtwesen. Die Mitgliedsvereine haben sich verpflichtet, durch konsequente Auslese auf jagdliche Leistung die Vielseitigkeit und Führigkeit dieser Rasse zu erhalten und weiter zu entwickeln.