Prüfungsordnung (PO)
 des
Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier


- Arbeit nach dem Schuß mit CACIT-Vergabe -
 Gültig ab 5. April 2003 

Von der FCI anerkannt
als Internationales Reglement Europapokal
„Arbeit nach dem Schuß mit CACIT-Vergabe“
für Deutsche Jagdterrier

Zweck der Prüfung
Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung.
Wesentlicher Zweck dieser Prüfungsordnung (PO) ist die Feststellung der jagdlichen Eignung des Deutschen Jagdterriers zur praktischen Jagdausübung innerhalb der Mitgliedsländer des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT).


Zulassung

Zugelassen werden Deutsche Jagdterrier mit einer von der F.C.I. anerkannten Ahnentafel.
Das Mindestalter beträgt 15 Monate.
Besitzer und Führer müssen einem Mitgliedverein des IV-DJT angehören

Ausschreibung
Die Ausschreibung ist vom jeweiligen Veranstalter in allen Mitgliedsländern des IV-DJT sicher zu stellen.
Sie muss rechtzeitig erfolgen, das heißt spätestens 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

Die Ausschreibung muss enthalten:

  • Ort und Datum der Prüfung
  • Anschrift des Prüfungsleiters
  • Meldeschluss
  • Höhe des Nenngeldes in jeweiliger Landeswährung
  • Hinweis auf waffenrechtliche Bestimmungen
  • Hinweis, ob Schlepp- und Raubwild zum Ziehen von der Prüfungsleitung  gestellt wird  (Quarantänebestimmungen)
  • Hinweis, ob Schweißfährten getupft oder gespritzt werden

Prüfungsleitung
Die Prüfungsleitung wird vom jeweils ausrichtenden Mitgliedsverein gestellt.

  • Der Prüfungsleiter muß Richter sein.
    Er darf auf einer von ihm
    geleiteten Prüfung weder ein Richteramt ausüben, noch einen Hund führen.
  • Der Prüfungsleiter ist verantwortlich für die Vorbereitung,  Durchführung und Abwicklung der Prüfung.
  • Ihm obliegt die Einteilung der Richter und Hundeführer in die einzelnen Gruppen.
  • Er hat darauf zu achten, daß die jeweils gültigen waffen- und jagdrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, wobei insbesondere festzulegen ist, wer Schüsse abgeben darf.

Richtereinsatz
Für jede Prüfungsgruppe sind drei anerkannte Richter für Deutsche Jagdterrier einzusetzen, die Mitglieder des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier sein müssen.
Pro Gruppe ist der Einsatz eines Gastrichters aus anderen Jagdgebrauchshundverbänden möglich.
Ein Gastrichter darf jedoch nicht Obmann einer Gruppe sein.
Es ist nicht zulässig, dass ein Richter seinen eigenen, einem von ihm abgerichteten oder gezüchteten Hund richtet.
Dies gilt auch für Nachkommen der 1. Generation der von ihm gezüchteten Hunde.
Diese Einschränkung gilt auch für Hunde, die im Besitz von Familienangehörigen sind bzw. von diesen gezüchtet wurden.

Richteranwärter
Der Einsatz von Richteranwärtern ist erwünscht.
Die Anwärter haben von der Prüfung innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Bericht zu fertigen, der den Ablauf der Prüfung und die Arbeit der Hunde beschreiben muss.
Dieser Bericht ist an den Richterobmann zu senden, der ihn mit einer wertenden Stellungnahme an den Prüfungsobmann des jeweiligen Mitgliedsverbandes sendet.

Einsprüche
Das Einspruchsrecht steht nur dem Führer eines auf der Prüfung laufenden Hundes zu.

  • Der Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters,         des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer in Vorbereitung und Durchführung der Prüfung.
  • Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand des Einspruchs sein, es sei denn, es handelt sich um Ermessensmissbrauch.
  • Die Einspruchsfrist endet 30 Minuten nach der Preisverteilung.
    Mit dem Einspruch ist ein Betrag in Höhe des Nenngeldes zu hinterlegen,
    der verfällt, wenn sich der Einspruch als unbegründet erwiesen hat.
  • Über den Einspruch entscheidet ein Schiedsgericht, das im Bedarfsfall vom Prüfungsleiter einzuberufen ist.
  • Das Schiedsgericht wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte, hört die Betroffenen an, trifft eine Entscheidung und protokolliert diese.
    Die getroffene Entscheidung ist endgültig.

Reihenfolge
Die Reihenfolge bei der Schweißarbeit wird durch das Los bestimmt.
Bei allen anderen Prüfungsbereichen bestimmen die Richter die Reihenfolge nach örtlicher Sachlage und Angemessenheit.
Wer bei Aufruf nicht zur Stelle ist, verliert seinen Anspruch auf weitere Teilnahme an der Prüfung.

Leinenführigkeit - Pirschen - Ablegen und Schießen
Diese Fächer sind bei jedem Hund nacheinander in einem Durchgang zu prüfen.

Leinenführigkeit  (FWZ 2)
Die Leinenführigkeit wird beim Durchschreiten eines dichten Stangenholzes geprüft.
Der angeleinte Hund darf hierbei seinen Führer in keinerlei Weise behindern und muss von selbst auf der richtigen Seite der Stangen herumgehen.
Die Hand des Führers darf sich während der Arbeit nicht an der Leine befinden.
Laute Kommandos und intensive Führereinwirkung mindern das Prädikat.

Pirschen
a) mit Leine      (FWZ 1)
b) ohne Leine   (FWZ 2)


Dieses Fach wird im lichten Bestand, auf einem Weg oder Gestell in Dickungsnähe geprüft.
Der Führer hat vor Beginn der Arbeit zu erklären, ob er „frei“ oder „mit Leine“ pirschen will.
Der Führer soll auf einer Strecke von ca. 100 m pirschen.
Er muss mindestens 3-mal stehen bleiben, wobei sich der Hund auf leises Kommando oder Sichtzeichen setzen oder legen soll.
Beim Weiterpirschen soll der Hund wieder frei bei Fuß oder am locker durchhängenden Riemen folgen.
Starke Führereinwirkung mindert das Prädikat.

Ablegen und Schießen
a) frei oder frei bei Gegenstand   (FWZ 4)
b) angeleint                                 (FWZ 1)


Der Führer legt seinen Hund mit leisem Kommando oder Sichtzeichen ab und entfernt sich, begleitet von einem Richter, außer Sichtweite. Nach 2 Minuten Wartezeit wird der 1. Schuss abgegeben.
Weitere 2 Minuten später erfolgt die Abgabe des 2. Schusses.
Der Führer muss nun 2 Minuten warten, bevor er den Hund abholen kann.
Der Hund hat sich ruhig zu verhalten und auf seinem Platz zu bleiben.
Vor Abgabe des 1. Schusses kann der Führer seinen Hund einmal korrigieren, ohne dass dies wertmindernd ist.
Laute Befehle mindern das Prädikat.
Sollte sich ein Hund vor dem Schießen entfernen, ist die Arbeit beendet und wird mit der Note „0“ bewertet.
Ein Hund der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann nur noch einen 3. Preis erreichen.
Er muss jedoch dann beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ziehen bzw. Note 3 beim Ziehen mit Leine) erbringen.

Bewertungsrichtlinien:

-Freies Ablegen-

Note 4:

Bis zum Ende der Arbeit muss der Hund sich ruhig verhalten und an seinem Platz liegen oder sitzen bleiben.

Note 3:

Der Hund muss sich ruhig verhalten, stellt sich aber auf und bleibt an seinem Platz.

Note 2:

Der Hund steht auf und entfernt sich max. 10 m, bleibt aber bis zur Rückkehr des Führers; er muss sich hierbei ruhig verhalten.

Note 1:

Der Hund steht auf und folgt langsam seinem Führer und legt oder setzt sich wieder, sobald er diesen eräugt hat; er muss sich hierbei weitgehend ruhig verhalten.

Note 0:

Der Hund entfernt sich, bevor ein Schuss abgegeben wurde oder wird nach dem Schießen anhaltend laut oder macht sich selbständig.

-Angeleintes Ablegen-
Der Hund muß an einer langen Führerleine an einen Baum angeleint werden.

Note 4:

wie Arbeit ohne Leine

Note 3:

wie Arbeit ohne Leine

Note 2:

Der Hund will einen Schritt machen, bleibt aber dann, wenn er gemerkt hat, daß er nicht weg kann und verhält sich dabei ruhig.

Note 1:

Der Hund ruckt an der Leine, geht aber dann sofort zu seinem Platz zurück, wenn er gemerkt hat, daß er angeleint ist. Er hat sich jedoch weitgehend ruhig zu verhalten.

Note 0:

Der Hund zieht an der Leine oder wird anhaltend laut.

Schweißarbeit  (FWZ 6) als Riemenarbeit auf der Übernachtfährte
Die Schweißarbeit wird auf der mind. 600 m langen Übernachtfährte im Wald geprüft.
Bei Geländeschwierigkeiten kann der Anschuss bis 100 m außerhalb des Waldes verlegt werden.
Die Stehzeit beträgt 12-18 Stunden.
Der Anschuss wird durch Schweiß und Brüche kenntlich gemacht.
Am Ende der künstlichen Rotfährte ist ein Stück Schalenwild offen auszulegen.

  • Alle Fährten werden einheitlich mit dem Fährtenschuh getretenoder die Bodenverwundungen werden mit dem Fährtenstock hergestellt.
  • Die Fährten selbst werden mit ¼ Liter Wildschweiß getupft oder gespritzt.
  • Für alle Fährten wird Schweiß der gleichen Wildart verwendet.
  • Die Fährten müssen von einem Richter hergestellt werden.
  • Die künstliche Wundfährte, die auf den ersten 50 m geradeaus
    verlaufen muss, ist mit 2 Wundbetten und 2 stumpfwinkligen Haken zu versehen, wobei darauf zu achten ist, dass ein Haken nicht am Wundbett sein darf.
  • Die Fährten müssen einen Abstand von mind. 150 m zur Nachbarfährte haben.
  • Der Hund muss in reiner Riemenarbeit zum Stück kommen.
  • Während der Arbeit darf der Führer seinen Hund abtragen, neu ansetzen oder sich korrigieren.
  • Seitens der Richter darf der Führer zweimal abgerufen werden, um die Arbeit neu aufzunehmen.
  • Ein Abruf mindert das Prädikat.
  • Fährtensicherheit, Konzentrationsfähigkeit, Finderwille, Arbeitsweise und Zusammenarbeit zwischen Hund und Führer sind bei der Festlegung der Note zu berücksichtigen.
  • Ein Hund, der zum Stück kommt, erhält mindestens die Note 1.
  • Die max. Arbeitszeit soll eine (1) Stunde nicht überschreiten.
  • Bei ungenügender Arbeit können die Richter die Arbeit vorzeitig zu         beenden.

Verhalten am Stück
Nach erfolgreicher Riemenarbeit ist der Hund neben dem Stück abzulegen.
Führer und Richter haben sich zu entfernen und das Verhalten des Hundes zu beobachten.
Noten werden nicht vergeben.
Nur das einwandfreie Anschneiden führt zum Ausschluß von der Prüfung.

Bringen von Kaninchen  (FWZ 4)
Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Kaninchens auf der 200 m langen, mit zwei Haken versehenen Schleppe.
Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.

Am Ende wird das Kaninchen offen ausgelegt

Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und sich so zu verbergen, dass er  vom Hund nicht eräugt werden kann.
Dort muß er das geschleppte Kaninchen ablegen und von der Schleppleine befreien.
Er darf es dem Hund nicht verwehren, wenn er das geschleppte Kaninchen bringen will.
Der Schleppenzieher darf  die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mindestens 150 m zu legen.
Beim Ansetzen ist es dem Führer  gestattet, den Hund bis zu 20 m am Riemen zu arbeiten.
Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
Mehrmaliges Ansetzen mindert das Prädikat.
Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.

Bewertungskriterien sind:
Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes

Bringen von
Federwild  FWZ 4
Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Stückes Federwild (Rebhuhn, Fasan, Taube, Ente oder Bläßhuhn) auf einer 150 m langen - mit zwei Haken versehenen - Schleppe.  
Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.
Am Ende wird das Federwild offen ausgelegt.
Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und so zu verbergen, daß er vom Hund nicht eräugt werden kann.
Dort muß er das geschleppte Stück Federwild ablegen und von der Schleppleine befreien.
Er darf es dem Hund nicht verwehren, wenn er das geschleppte Stück Federwild bringen will.
Der Schleppenzieher darf die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mind. 150 m zu legen.
Beim Ansetzen ist es dem Führer gestattet, den Hund bis zu 20 m am Riemen zu arbeiten.
Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
Nochmaliges Ansetzen mindert das Prädikat.
Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.

Bewertungskriterien
sind: Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes

Freiverlorensuche von Federwild  (FWZ 4)
Ein Stück Federwild (Rebhuhn, Fasan, Taube, Ente oder Bläßhuhn) wird in ca. 30 m Entfernung in eine Deckung (Rüben- oder Kartoffelacker, Gras- oder Brachland oder vergleich-bares Gelände) geworfen.

  • Der Hund darf das Werfen nicht eräugen.
  • Der Führer muss den Hund - möglichst unter Wind - schnallen und  zum Suchen auffordern.
  • Der Hund darf vom Stand aus dirigiert werden.
  • Mehrmaliges oder sehr starkes Einwirken mindert das Prädikat.
  • Der Hund muss das gefundene Wild seinem Führer zutragen und korrekt ausgeben.
  • Ein Hund, der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
  • Jedem Hund ist ein noch nicht abgesuchtes Gelände anzubieten.
  • Anschneider oder Totengräber sind von der Prüfung auszuschließen.

Freiverlorensuche im tiefen Schilfwasser  (FWZ 4)

  • Eine Ente wird so weit wie möglich in tiefes Schilfwasser geworfen.  
  • Der Hund muss zum Schwimmen kommen, dabei wird ein Schuss abgegeben.
  • Der Hund darf das Werfen der Ente beobachten, die auf dem  Wasser  liegende Ente jedochnicht sehen.
  • Der Hund soll auf einmaliges Kommando die Ente suchen finden,  auf direktem Wege zutragen, sich setzen und korrekt ausgeben.
    Griffverbesserungen oder Schütteln - ohne Ablegen der Ente - sind nicht fehlerhaft.
  • Ein Hund, der beim erstmaligen Finden die Ente nicht bringt, kann die  Prüfung nicht bestehen.

Bewertung:

Note 4:

Der Hund findet die Ente, bringt sie auf direktem Wege, setzt sich und gibt korrekt aus.

Note 3:

Der Hund legt die gefundene Ente zunächst am Ufer ab, um sich zu Schütteln oder gibt nicht korrekt aus.

Note 2:

Der Hund muss durch mehrere Kommandos zum Suchen aufgefordert werden.
Er legt die gefundene Ente mehrmals ab oder er bringt sie nur unter starkem Zwang.
Der Hund knautscht.

Note 1:

Der Hund hat erhebliche Schwierigkeiten die Ente zu finden oder zu landen.

Note 0:

Der Hund bringt die Ente beim erstmaligen Finden nicht.

Anschneider scheiden aus der Prüfung aus.

Ziehen von Fuchs aus dem Bau
a)  frei            (FWZ 4)
b)  mit Leine  (FWZ 1)
Dieses Fach ist an einer Ziehröhre von mind. 6 m Länge und 18 x 20 cm lichter Weite zu prüfen.

  • Ein ausgewachsener Fuchs ist durch die Röhre zu ziehen und am Ende so abzulegen, dass er mit dem Kopf zum Hund liegt.
  • Eine etwa verwendete Schnur ist vor Beginn der Arbeit des Hundes zu lösen.
  • Der Führer hat sich vor Beginn der Arbeit zu entscheiden, ob er frei oder mit Leine arbeiten will.
  • Die Gesamtarbeitszeit beträgt höchstens 10 Minuten.
  • Der Führer darf seinen Hund so lange anrüden, bis er in Besitz des Fuchses kommt.

Ein Hund, der nicht zieht, kann nur den III. Preis erreichen; er muss aber beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 bei freiem Ablegen bzw. Note 3 bei angeleintem Ablegen) erbringen.

Bewertung:

Note 4:

Erhält der Hund, der in der vorgegebenen Zeit soweit zieht, daß der Fuchs mind. mit dem Kopf am Eingang der Ziehröhre sichtbar wird.
Ein einmaliges Verlassen des Baues ist nicht wertmindernd.

Note 3:

Hierfür ist die gleiche Leistung wie bei Note 4 erforderlich, aber nach zwei-  bis dreimaligem Verlassen des Baues oder, wenn der Führer mit dem ganzen Arm in den Bau greifen muß, um den Fuchs herauszuziehen.

Note 2:

Wenn der Hund den Fuchs nicht ganz herauszieht, mind. aber 4-5 m zieht und Hilfsmittel zum Herausziehen notwendig sind oder, wenn der Hund den Bau mehr als dreimal verläßt.

Note 1:

Eine sehr mäßige Ziehleistung, wobei der Bau geöffnet werden muß, weil der Hund übergestie-gen ist und ohne zu öffnen nicht mehr heraus-gekommen wäre.
Danach - also bei einem Neuansetzen mindestens wie bei Note 2  gefordert zieht.

Tabelle

Fach

FWZ

HöPz

1.Preis

2. Preis

3.Preis

Leinenführigkeit

2

8

6

4

2

Pirschen

a) ohne Leine

2

8

6

4

2

b) mit Leine

1

4

4

3

2

Ablegen und Schießen

a) frei

4

16

12

8

4*

b) angeleint

1

4

4

3

1*

Schweißarbeit

6

24

18

12

6

Bringen von Kaninchen

4

16

12

8

4

Bringen von Federwild

4

16

12

8

4

Freiverlorensuche

von Federwild

4

16

12

8

4

Freiverlorensuche
im tiefen Schilfwasser

4

16

12

8

4

Ziehen von Fuchs
aus dem Bau

a) frei

4

16

12

8

4**

b) mit Leine

1

4

4

3

1**

Erreichbare Punktzahl:

136

 

Verlangte Punktzahl:

110

75

50

*   Ein Hund, der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann noch einen             3. Preis erreichen, wenn er beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“          mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ziehen          bzw. Note 3 beim Ziehen mit Leine) erbringt.
**  Ein Hund, der nicht zieht, kann noch einen 3. Preis erreichen,                    wenn er beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine                             genügende  Leistung (Note 2 beim freien Ablegen bzw. Note 3
    bei angeleintem Ablegen) zeigt.

Anmerkung:
Anlässlich der Mitgliederversammlung am 04.03.2006 in Großhartpenning (D) einigten sich die Verantwortlichen für das Prüfungswesen aller Mitgliedsvereine hinsichtlich der Schweißarbeit

auf die nachstehende Änderung:

Bei der Schweißarbeit muss nicht zwingend ein komplettes Stück Schalenwild ausgelegt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine Decke mit dem zugehörigen Haupt sowie den zugehörigen Läufen eines Stückes Schalenwild ausgelegt werden.
Die Decke muss von der gleichen Schalenwildart wie der verwendete Schweiß sein.
Alle Fährten einer Prüfung müssen einschließlich ausgelegtem Wild/ausgelegter Decke einheitlich sein.